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Schachermayer Deutschland GmbH Am Weichselgarten 18 D-91058 Erlangen T. +49 9131 6870 0 F. +49 9131 6870 4119 Firmenbuchnummer: HRB 13684 Firmenbuchgericht: Amtsgericht Fürth UID-Nr.: DE284709899 Geschäftsführer: Mag. Gerd Schachermayer M. info@schachermayer.de Copyright: Teilweise oder gesamte Verwendung von Text- und Bildbeiträgen bedarf der Zustimmung des Herausgebers. Eventuelle Irrtümer und Tippfehler vorbehalten.
In unserem Anarbeitungszentrum übernehmen wir für Sie den maßgenauen Zuschnitt von Profilen sowie Außen- und Innenfensterbänken. So profitiert Ihr Unternehmen Zeitersparnis durch den Zuschnitt der Ware Einsparung der Werkzeuge Planungssicherheit Ware passgenau zur Weiterverarbeitung maßgenauer Schnitt keine Nachbearbeitung (Entgraten) Kontakt E info@schachermayer.de Voraussetzungen Gilt nur für bei Schachermayer gekaufte Ware.
Das Partnerportal hat sich branchenübergreifend zum unverzichtbaren Service für Gewerbe, Industrie und Handel entwickelt. Als registrierter Kunde haben Sie Zugriff auf das gesamte Sortiment im Webkatalog und viele weitere Services und Tools. Um in den persönlichen Bereich zu gelangen, loggen sich Schachermayer-Kunden mit ihren Online-Zugangsdaten ein. Das erste Mal im Partnerportal? Der Webzugang kann HIER angefordert werden. Kundenplattform für mehr Produktivität Webkatalog – online suchen und vergleichen Der Webkatalog enthält rund 100.000 Artikel, ist tagesaktuell und bietet sofortige Preis- und Lieferauskunft sowie komfortable Suchoptionen und Vergleichsmöglichkeiten. Digitale Erweiterungen – wie CAD-Daten, Montageanleitungen, Videos – unterstützen den Praktiker in der Anwendung. Direkt zum Webkatalog Online verwalten – am Computer und per App Mit den Artikelsammlungen und der zugehörigen Smartphone App Scan bietet Schachermayer seinen Kunden eine optimale Lösung, die ihre Produkt- und Lagerverwaltung vereinfacht und deutlich beschleunigt. Die Anwendungen können zusammen, aber auch unabhängig voneinander, genutzt werden. Mehr Informationen zur App Kontakt E info@schachermayer.de zum Partnerportal Warenkorb – online bestellen rund um die Uhr Das Partnerportal ist der direkte Draht für geschäftliche Erfolge und entspricht dem Grundgedanken von schnellem und unmittelbarem Service. Kunden bestellen benötigte Artikel rund um die Uhr und 7 Tage die Woche über den Warenkorb oder auch mobil per Smartphone. Die Lieferung erfolgt wochentags in Österreich innerhalb von 24 Stunden. Anwendungen – online etikettieren und Services nutzen Für einen optimalen Überblick direkt am Lagerort haben Sie die Möglichkeit, individuelle Etiketten zu erstellen, auszudrucken und Ihre Lagerplätze zu kennzeichnen. Weitere Services wie den Umsatz- und Belegmonitor, Dokumentendownloads, Blätterkataloge und Großmaschinenservice unterstützen im täglichen Geschäft.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schachermayer Deutschland GmbH, Am Weichselgarten 18, 91058 Erlangen (Stand: 10/2012) § 1 Geltung (1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Schachermayer Deutschland GmbH (nachfolgend „Lieferantin“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die Lieferantin mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunden“) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt, auch dann, wenn auf deren Geltung nicht besonders hingewiesen wird. Sie gelten auch für alle zukünftigen Folgeaufträge, Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Kunden in diesem Sinne sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. (2) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag, mindestens aber eine schriftliche Bestätigung der Lieferantin erforderlich. (3) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Lieferantin ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Lieferantin auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. § 2 Angebot und Vertragsabschluss (1) Alle Angebote der Lieferantin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die Lieferantin innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen. (2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen der Lieferantin und dem Kunden ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der Lieferantin vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und entfalten nur dann Wirksamkeit, wenn sie von dieser schriftlich bestätigt werden. (3) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax, im Übrigen ist die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, nicht ausreichend. (4) Angaben der Lieferantin zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung, insbesondere zu Gewichten, Maßen, Gebrauchswerten, Belastbarkeit, Toleranzen und technischen Daten sowie ihre Darstellungen desselben, insbesondere in Frm von Zeichnungen und Abbildungen, sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Gleiches gilt, wenn die Lieferantin aufgrund einer Bestellung des Kunden nur eine vorläufige Auftragsbestätigung ausstellt. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. (5) Die Lieferantin behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der Lieferantin weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der Lieferantin diese Gegenstände vollständig an diese zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. § 3 Preise und Zahlung (1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Transportkosten, einer etwaigen Transportversicherung, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. (2) Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise der Lieferantin zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise der Lieferantin (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts). Wenn die Lieferantin die Lieferung des Vertragsgegenstandes übernommen hat, hat sie ferner Anspruch auf Anpassung des vereinbarten Preises wenn sich zum Zeitpunkt der Lieferung die Wechselkurse, Frachten, Steuern, Zölle oder Gebühren geändert haben. Mehrkosten, die durch eine Erschwerung oder Behinderung der Transportverhältnisse oder einer Änderung des Transportweges aus Umständen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, bedingt sind, trägt der Kunde. (3) Rechnungsbeträge sind fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme des Vertragsgegenstandes, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei der Lieferantin. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu bezahlen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt hiervon unberührt. Skonti stehen dem Kunden nur dann zu, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Skontonachlässe aus bereits bezahlten Teilrechnungen werden bei Verzug mit weiteren Teilrechnungen oder der Gesamtrechnung hinfällig. (4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. (5) Die Lieferantin ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der Lieferantin durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. (6) Besteht eine Mehrzahl fälliger Forderungen, so werden Zahlungen des Kunden jeweils auf die älteste Forderung angerechnet. Bezogen auf die einzelnen Forderungen werden zuerst die mit der Betreibung der Forderung verbundenen Kosten, dann die Zinsen und zuletzt das Kapital getilgt. (7) Etwaige Gutscheine können in allen Niederlassungen der Lieferantin eingelöst und jeweils nur einmalig verwendet werden. Eine Barabfindung ist nicht möglich. Sämtliche Ansprüche aus etwaigen Gutscheinen verjähren in drei Jahren ab Ausstellungsdatum. (8) Gutschriften der Lieferantin sind EDV-unterstützt erstellt und mit laufenden Nummern und Datum versehen. Sämtliche Ansprüche aus Gutschriften verjähren in drei Jahren ab Ausstellungsdatum § 4 Lieferung und Lieferzeit (1) Lieferungen erfolgen ab Werk entsprechend der Klausel „EXW“ der Incoterms 2010. (2) Vom der Lieferantin in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. (3) Die Lieferantin kann – unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen der Lieferantin gegenüber nicht nachkommt. (4) Die Lieferantin haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch andere Lieferanten) verursacht worden sind, die die Lieferantin nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der Lieferantin die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Lieferantin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der Lieferantin vom Vertrag zurücktreten. (5) Die Lieferantin ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, die Lieferantenin erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit). (6) Gerät die Lieferantin mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung der Lieferantin auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt. § 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme (1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Erlangen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet die Lieferantin auch die Montage, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Montage zu erfolgen hat. (2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen der Lieferantin. (3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Lieferantin noch andere Leistungen, insbesondere Versand oder Montage übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und die Lieferantin dies dem Kunden angezeigt hat. (4) Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Bei Lagerung durch die Lieferantin betragen die Lagerkosten [0,25]% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten. (5) Die Sendung wird von der Lieferantin nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert. (6) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache bzw. das Werk oder jede sonstige Leistung der Lieferantin als abgenommen, wenn - die Lieferung und, sofern die Lieferantin auch die Montage schuldet, die Montage abgeschlossen ist, die Lieferantin dies dem Kunden unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach diesem § 5 (6) mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat, seit der Lieferung oder Montage zwölf Werktage vergangen sind oder der Kunde mit der Nutzung der Kaufsache bzw. des Werks oder der sonstigen Leistung der Lieferantin begonnen hat (z.B. den gelieferten Gegenstand in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Montage sechs Werktage vergangen sind, und der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines der Lieferantin angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache oder des Werkes unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat. § 6 Gewährleistung, Sachmängel (1) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. (2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn der Lieferantin nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war. Auf Verlangen der Lieferantin ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an diese zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet die Lieferantin die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. (3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist die Lieferantin nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als Fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. (4) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden der Lieferantin, kann der Auftraggeber unter den in § 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen. Ein Anspruch auf Minderung des Kaufpreises wird ausgeschlossen. (5) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die die Lieferantin aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird die Lieferantin nach ihrer Wahl ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und andere Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen die Lieferantin bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen die Lieferantin gehemmt. (6) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung der Lieferantin den Vertragsgegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. (7) Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel. (8) Für Ware, die eindeutig als mindere Qualität, beispielsweise mit dem Zusatz „Zweite Wahl“, bezeichnet wird, ist die Gewährleistung entsprechend auf die Eigenschaften beschränkt, die gewöhnlich nach der besonderen Kennzeichnung der Ware zu erwarten sind. § 7 Schutzrechte (1) Die Lieferantin steht nach Maßgabe dieses § 7 dafür ein, dass der Vertragsgegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden. (2) In dem Fall, dass der Vertragsgenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird die Lieferantin nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten den Vertragsgegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Vertragsgegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt ihm dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden unterliegen den Beschränkungen des § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. (3) Bei Rechtsverletzungen durch der Lieferantin gelieferte Produkte anderer Hersteller wird die Lieferantin nach ihrer Wahl ihre Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Ansprüche gegen die Lieferantin bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieses § 7 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. § 8 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens (1) Die Haftung der Lieferantin auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt. (2) Die Lieferantin haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Montage des von wesentlichen Mängeln freien Vertragsgegenstands sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Vertragsgegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken. (3) Soweit die Lieferantin gemäß § 8 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die Lieferantin bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Vertragsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Vertragsgegenstands typischerweise zu erwarten sind. (4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der Lieferantin für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. (5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Lieferantin. (6) Soweit die Lieferantin technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. (7) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung der Lieferantin wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. § 9 Eigentumsvorbehalt (1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen der Lieferantin aus dem Vertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich die Lieferantin das Eigentum an den verkauften oder hergestellten Waren vor. (2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat die Lieferantin unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf ihr gehörende Waren erfolgen. (3) Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gegen Feuer, Diebstahl und Beschädigung durch Dritte ausreichend zu versichern. Er hat der Lieferantin die Forderung aus dem Versicherungsvertrag abzutreten und den Versicherer davon zu verständigen. (4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist die Lieferantin berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, kann die Lieferantin diese Rechte nur geltend machen, wenn sie dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. (5) Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. (a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren der Lieferantin entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei die Lieferantin als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerbt die Lieferantin Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. (b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils der Lieferantin gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an diese ab. Die Lieferantin nimmt die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. (c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben der Lieferantin ermächtigt. Die Lieferantin verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ihr gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann die Lieferantin verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. (d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderung der Lieferantin um mehr als 10%, werden diese auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. § 10 Schlussbestimmungen (1) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Lieferantin und dem Kunden ist nach Wahl der Lieferantin Erlangen oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen die Lieferantin ist Erlangen ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. (2) Die Beziehungen zwischen der Lieferantin und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht. (3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten. Hinweis: Zu sämtlichen datenschutzrechtlichen Belangen wird auf die Datenschutzrichtlinie, abrufbar unter www.schachermayer.de/datenschutz, verwiesen. Downloads AGB DE
Datenschutzerklärung Diese Datenverarbeitung der Schachermayer GmbH wird als verantwortliche Stelle betrieben von: Schachermayer GmbH FN 78652s, Landesgericht Linz Schachermayerstraße 2, 4020 Linz Verantwortlicher zum Zeitpunkt der Datenerhebung: Geschäftsführer Mag. Gerd Schachermayer Verantwortliche Stelle: Bei Fragen zum Datenschutz oder wenn Sie der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten durch Schachermayer widersprechen wollen, können Sie Ihren Widerspruch per E-Mail, oder Brief gerne an folgende Kontaktdaten senden: Schachermayer GmbH Datenschutzkoordinator Schachermayerstraße 2, 4020 Linz datenschutz@schachermayer.com 1. Allgemeines Die Sicherheit und vertrauliche Behandlung Ihrer Daten ist für die Schachermayer GmbH ein wichtiges und ernstes Anliegen, daher werden ausschließlich modernste Sicherheitsstandards genutzt. Wir behandeln die uns anvertrauten sowie erhobenen Daten entsprechend streng vertraulich und gehen damit verantwortungsvoll um. Daher informieren wir Sie gemäß den einschlägigen Datenschutzbestimmungen (DSGVO, Datenschutzanpassungsgesetz 2018). 2. Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten Ihre personenbezogenen Daten sowie gegebenenfalls von Ihnen hochgeladene Dokumente oder Fotografien werden zum Zwecke der Verarbeitung und Übermittlung von Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit Ihnen als Partner (Kunde, Lieferant) einschließlich elektronisch erstellter und archivierter Dokumente (wie zum Beispiel Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten durch die Schachermayer GmbH erhoben und verarbeitet. Hierzu werden nachstehende personenbezogene Daten verarbeitet: Vor- und Nachname Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Kontaktdaten (Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonkontaktdaten) Bestell- und Lieferdaten Zahlungsdaten Bei jedem Zugriff auf unser Internetangebot werden Nutzungsdaten durch den jeweiligen Internetbrowser übermittelt und in Protokolldateien, sogenannten Server-Log-Files, gespeichert. Diese Daten sind: IP-Adresse des zugreifenden Rechners Nutzerkennung auf der Plattform Name der aufgerufenen Seite Datum und Uhrzeit des Abrufs die Herkunfts-URL von der der Nutzer auf die abgerufene Seite gekommen ist Sitzungsidentifikationsnummer Diese Website wird bei der maxcluster GmbH Lise-Meitner-Str. 1b 33104 Paderborn gehostet. Wenn Sie unsere Website besuchen, werden Ihre personenbezogenen Daten (z.B. IP-Adressen in Logfiles) auf den Servern von maxcluster verarbeitet. Die Verwendung von maxcluster erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Wir haben ein berechtigtes Interesse an einer möglichst zuverlässigen Darstellung und Bereitstellung sowie Absicherung unserer Website. Wir haben einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gem. Art. 28 DS-GVO mit maxcluster geschlossen. Nähere Informationen zu Datenschutzbestimmungen von maxcluster finden Sie unter: https://maxcluster.de/datenschutz . 3. Zweck der Erhebung der Daten Der Hauptzweck, den Schachermayer beim Erheben personenbezogener Daten verfolgt, ist, Ihnen eine sichere, effiziente und persönliche Nutzung der Leistung zu ermöglichen. Die personenbezogenen Daten werden für folgende Zwecke verwendet: ordnungsgemäße Vertragserfüllung, Abwicklung der Bestellung Anpassung, Messung und Verbesserung der Leistung Bereitstellung unserer Produkte und Dienstleistungen Diese Daten stammen einerseits aus den von Ihnen getätigten Eingaben sowie erheben wir im Falle der Notwendigkeit weitere Daten aus öffentlich zugänglichen Registern. Sämtliche Datenerhebungen im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung stützen sich auf Art 6 (1) b DSGVO. Für die Zusendung unseres Newsletters und Informationen etc. benötigen wir Ihre Einwilligung, die diesbezügliche Verarbeitung Ihrer Daten stützt sich auf Art 6 (1) a DSGVO. Schachermayer verpflichtet sich, Ihre Daten entsprechend der Grundsätze des Datenschutzes gemäß der anzuwendenden Gesetze zu behandeln. 4. Weitergabe von Daten, Datentransfer in Drittländer Schachermayer gibt keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter, es sei denn, der Betroffene hat seine ausdrückliche Einwilligung hierzu erteilt, oder es besteht für Schachermayer eine gesetzliche Verpflichtung zur Herausgabe dieser Daten, oder die Datenweitergabe an externe Dienstleister ist für die Auslieferung bzw. die Abwicklung des Auftrags notwendig. Die Daten werden ausschließlich an folgende Unternehmen bzw. Einrichtungen auf Basis der angeführten Rechtsgrundlagen zu den angeführten Zwecken übermittelt: Konzernintern: Die Datenverarbeitung wird – für sämtliche Konzerngesellschaften — zentral von der Hauptniederlassung geführt. Konzernextern: bei Notwendigkeit externe Dienstleister zur Abwicklung des Auftrages/ des Vertragsverhältnisses, wie zB. Versanddienstleister, Hersteller (für erweiterte Garantien etc.), Lieferanten (Produktanpassung, Optimierung etc), IT-Dienstleister. Wir verwenden für die Speicherung von Daten sogenannte Cloudlösungen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Cloudanbieter Daten in Drittländern speichert. Wir beauftragen mit der Speicherung von Daten aber nur Cloudanbieter, die alle Datenschutzrechtlichen Vorgaben nachweislich einhalten und Zertifizierungen wie EU-US Privacy Shield vorweisen können. 5. Newsletter Wenn Sie sich für den Newsletter anmelden, übermitteln Sie die oben genannten persönlichen Daten und geben Schachermayer das Recht, Sie per E-Mail zu kontaktieren. Die im Rahmen der Anmeldung zum Newsletter gespeicherten Daten werden ausschließlich für den Newsletter genutzt und nicht an Dritte weiter gegeben. Sollten Sie sich vom Newsletter abmelden – Sie finden den Link dafür in jedem Newsletter ganz unten – werden alle Daten, die mit der Anmeldung zum Newsletter gespeichert wurden, gelöscht. Zum Newsletter - Versand verwendet Schachermayer das webbasierte Marketingtool der Firma Brevo GmbH, Köpenicker Str. 126, 10179 Berlin, durch dieses Unternehmen werden die von ihnen bekannt gegebenen Daten für den Newsletterempfang (E-Mail Adresse) verarbeitet. Newsletter Auswertung Wenn Sie einen Newsletter über Brevo erhalten, werden Informationen wie IP-Adresse, Browsertyp und E-Mail-Programm gespeichert, um uns Informationen zur Performance unseres Newsletters zu geben. Anhand dieser Daten kann festgestellt werden, ob die E-Mail angekommen ist, ob sie geöffnet wurde und ob Links angeklickt wurden. Informationen zum Datenschutz bei Brevo können Sie auf https://www.brevo.com/de/legal/privacypolicy/ oder https://www.brevo.com/de/informationen-newsletter-empfaenger/ nachlesen. 6. Cookies und Plugins Schachermayer verwendet Cookies um die Onlineerfahrung und die Onlinezeit individuell zu gestalten und zu optimieren. Cookies enthalten zB. Informationen über die bisherigen Zugriffe auf dem entsprechenden Server oder Informationen darüber, welche Angebote bisher aufgerufen wurden. Cookies werden nicht dazu eingesetzt, um Programme auszuführen oder Viren auf den Computer des Nutzers zu laden. Hauptzweck von Cookies ist vielmehr, ein speziell auf den Nutzer zugeschnittenes Angebot bereitzustellen und die Nutzung des Service so komfortabel wie möglich zu gestalten. Sie werden beim erstmaligen Besuch Webseite gefragt, welche dieser Cookiearten Sie zulassen möchten, diese Entscheidung wird gespeichert. Um die Einstellungen für Cookies und Tracking zu ändern, klicken Sie bitte hier . Sie haben jederzeit die Möglichkeit, das Setzen von Cookies generell abzulehnen. Dies geschieht in der Regel durch die Wahl der entsprechenden Option in den Einstellungen des Browsers oder durch zusätzliche Programme. Näheres ist der Hilfe-Funktion des nutzerseitig verwendeten Browsers zu entnehmen. Entscheiden Sie sich für die Ausschaltung von Cookies, kann dies den Umfang der Leistungen und Services mindern und sich bei der Nutzung der Leistungen und Services negativ bemerkbar machen. 7. Analyse-Tool Matomo Schachermayer benutzt auf den Websites den Open Source Webanalysedienst Matomo der zur statistischen Auswertung und Analyse der Nutzung der Website eingesetzt wird. Es werden verschiedene Log-Dateien erfasst, wie zB. IP-Adresse, Referrer, verwendeter Browser und dergleichen. Bei der Analyse mit Matomo wird die IP-Anonymisierung eingesetzt, wobei die IP-Adresse vor der Analyse gekürzt wird, sodass sie nicht mehr eindeutig zuordenbar ist. Matomo wird auf den Servern von Maxcluster GmbH gehostet, sodass alle Analysedaten bei Schachermayer verbleiben, eine Weitergabe der erfassten Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO. Schachermayer verfolgt damit das berechtigte Interesse an der Optimierung der Webseite für die Außendarstellung. Mehr über den Datenschutz bei Matomo erfahren Sie unter: https://matomo.org/privacy-policy/ 8. Google Maps Diese Webseite nutzt Google Maps zur Darstellung interaktiver Karten und zur Erstellung von Anfahrtsbeschreibungen. Google Maps ist ein Kartendienst von Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, California 94043, USA. Durch die Nutzung von Google Maps können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Ihrer IP-Adresse und der im Rahmen der Routenplanerfunktion eingegebenen (Start-) Adresse an Google in den USA übertragen werden. Wenn Sie eine Webseite unseres Internetauftritts aufrufen, die Google Maps enthält, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Google auf. Der Karteninhalt wird von Google direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. Daher haben wir keinen Einfluss auf den Umfang der auf diese Weise von Google erhobenen Daten. Entsprechend unserem Kenntnisstand sind dies zumindest folgende Daten: Datum und Uhrzeit des Besuchs auf der betreffenden Webseite, Internetadresse oder URL der aufgerufenen Webseite, IP-Adresse, im Rahmen der Routenplanung eingegebene (Start-)Anschrift. Wenn Sie nicht möchten, dass Google über unseren Internetauftritt Daten über Sie erhebt, verarbeitet oder nutzt, können Sie in Ihrem Browsereinstellungen JavaScript deaktivieren. In diesem Fall können Sie die Kartenanzeige jedoch nicht nutzen. Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Google sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Google ( https://policies.google.com/privacy?hl=de ). 9. Social Plugins Auf der Website von Schachermayer sind Elemente von Social Media Diensten eingebunden, um Bilder, Videos und Texte anzuzeigen. Durch den Besuch von Seiten die diese Elemente darstellen, werden Daten von Ihrem Browser zum jeweiligen Social Media Dienst übertragen und dort gespeichert. Schachermayer hat keinen Zugriff auf diese Daten. Weitere Informationen zu Zweck und Umfang der Datenerhebung und ihrer Verarbeitung durch die Social Media Dienste erhalten Sie in der Datenschutzerklärung. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu Ihren Rechten und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutze Ihrer Privatsphäre: Für YouTube gilt die Google Datenschutzerklärung: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy Meta-Datenschutzrichtline: https://www.facebook.com/about/privacy X-Datenschutzrichtlinen: https://x.com/de/privacy Xing-Datenschutzrichtlinen: https://privacy.xing.com/de Linkedin-Datenschutzrichtlinien: https://de.linkedin.com/legal/privacy-policy Wenn Sie nicht möchten, dass YouTube, Meta, X, Xing oder Linkedin die über unseren Webauftritt gesammelten Daten unmittelbar Ihrem Profil in dem jeweiligen Dienst zuordnen, müssen Sie sich vor dem Aktivieren der Plugins bei dem entsprechenden Dienst ausloggen. 10. Datenaufbewahrung, Datenzugriff und Datensicherheit Ihre Daten werden bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung bzw. bis zum Ablauf der geltenden Garantie-, Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Darüber hinaus ebenso bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen diese Daten als Beweis benötigt werden. Zugriff auf die verarbeiteten Daten haben jeweils die mit der Abwicklung und dem Prozess befassten Mitarbeiter der Schachermayer GmbH. Die Daten werden durch Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Eingabekontrolle, Weitergabekontrolle, Auftragskontrolle, Verfügbarkeitskontrolle, Trennungskontrolle geschützt. Die Sicherungsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend überarbeitet. 11. Ihre Rechte Gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen stehen Ihnen als betroffene Person die unten angeführten Rechte und Rechtsbehelfe zu. Zur Geltendmachung Ihrer Rechte und bei Fragen wenden Sie sich bitte an Schachermayer GmbH Datenschutzkoordinator Schachermayerstraße 2, 4020 Linz datenschutz@schachermayer.com Recht auf Auskunft (Art 15 DSGVO) § 43f Datenschutzanpassungsgesetz 2018 Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden, sowie bejahendenfalls, welche personenbezogenen Daten über Sie verarbeitet werden. Ebenso haben Sie das Recht, über die Zwecke der Verarbeitung und deren Rechtsgrundlage, die Kategorien personenbezogener Daten, die Offenlegung gegenüber Dritten sowie die Speicherdauer informiert zu werden. Recht auf Berichtigung und Löschung Sie haben das Recht, unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten bzw. – unter Berücksichtigung der Zwecke der Datenverarbeitung – die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten sowie die Löschung Ihrer Daten zu verlangen. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Sie haben das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sämtlicher erhobener personenbezogener Daten. Diese Daten werden ab dem Einschränkungsantrag nur mehr mit individueller Einwilligung bzw. zur Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen verarbeitet. Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO) Sie haben das Recht, die ungehinderte und uneingeschränkte Übermittlung erhobener personenbezogener Daten an einen Dritten zu verlangen. Widerspruchsrecht (Art 21 Abs 1 DSGVO) Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die entweder - zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, und die dem Verantwortlichen übertragen wurde, oder - die zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche darf die personenbezogenen Daten dann nicht mehr verarbeiten, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Gegen die Datenverarbeitung zum Zweck der Direktwerbung können Sie jederzeit Widerspruch mit Wirkung für die Zukunft erheben. Ergreifen Sie eine Maßnahme zur Durchsetzung Ihrer oben angeführten Rechte, so hat die Schachermayer GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Antrags zur beantragten Maßnahme Stellung zu nehmen bzw. dem Antrag zu entsprechen. 12. Beschwerde an die Datenschutzbehörde Für Anträge und Beschwerden betreffend die Verletzung des Rechts auf Auskunft, Verletzung der Rechte auf Geheimhaltung, auf Richtigstellung oder Löschung ist die Datenschutzbehörde zuständig: Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Husarenstraße 30 53117 Bonn Telefon: +49 (0)228-997799-0 E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de Schachermayer Deutschland GmbH Downloads Datenschutz DE
Erklärung zur Barrierefreiheit Die Inhalte der Website schachermayer.de fallen nicht in den Anwendungsbereich der unten genannten geltenden Vorschriften/Anforderungen. Die Schachermayer GmbH ist gleichwohl bemüht, diese Kriterien zu erfüllen und etwaige Hürden zu beseitigen. Die Schachermayer GmbH setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit zu gewährleisten und stellte daher die nachfolgenden Informationen zur Verfügung. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.schachermayer.de/ . Beschreibung der Dienstleistung Die Schachermayer GmbH unterstützt als Dienstleister ausschließlich Unternehmen mit Serviceleistungen im Einkauf, in der Produktion und im Bereich Lagerwirtschaft. Geltende Anforderungen Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - BFSG) idgF , mit Verweis auf die BFSGV - Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 1 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1 ). Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der “Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1 ” beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar. Nicht barrierefreie Inhalte Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen aktuell noch nicht barrierefrei. Wir bemühen uns, diese ebenfalls zeitnah barrierefrei zu gestalten: a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen Für einige nicht-dekorative Bilder im Inhalt fehlt der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Die farbliche Hervorhebung von interaktiven Elementen, wie Schaltflächen oder Links, erfolgt auf der Website ohne zusätzliche visuelle Hinweise, was den Erfolgskriterien der WCAG 1.4.1 widerspricht. Genutzte Farbschemata für Text- und Hintergrundkombinationen erfüllen in bestimmten Bereichen möglicherweise nicht das erforderliche Kontrastverhältnis. Dies könnte gegen die Erfolgskriterien der WCAG 1.4.3 verstoßen. Zudem könnten bestimmte nicht-textliche Elemente, wie visuelle Indikatoren bei Buttons oder grafische Bedienelemente, ein zu geringes Kontrastverhältnis zu angrenzenden Farben aufweisen und somit nicht den Anforderungen der WCAG 1.4.11 entsprechen. b) Unverhältnismäßige Belastung Leider können wir einige Barrieren aus Gründen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nicht kurzfristig beheben: Unsere Website enthält interaktive Elemente und grafische Inhalte, die aktuell nicht vollständig den WCAG-Erfolgskriterien 1.4.1 (Farbverwendung), 1.4.3 (Kontrast) und 1.4.11 (Nicht-Text-Kontrast) entsprechen. Die Anpassung dieser Elemente, einschließlich der Überarbeitung von Farbschemata und grafischen Bedienelementen, würde umfangreiche technische Änderungen und einen hohen Ressourceneinsatz erfordern. Nach sorgfältiger Abwägung sind wir zu dem Schluss gekommen, dass die Umsetzung dieser Maßnahmen derzeit eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsvorschriften darstellt, da sie die Bereitstellung unserer zentralen Inhalte und Funktionen erheblich beeinträchtigen könnte. c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich der Schachermayer GmbH liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit Diese Erklärung wurde am 19.08.2025 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem BFSG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im Juni 2025. Überprüft wurden die Startseite, eine Übersichtsseite, die Suche und das Suchergebnis. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft. Die Erklärung wurde zuletzt am 19.08.2025 aktualisiert. Feedback Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an info@schachermayer.de mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website schachermayer.de". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an. Verbraucherinformationen nach Art. 246 EGBGB Schachermayer GmbH Geschäftsführer: Mag. Gerd Schachermayer Am Wechselgraten 18 91058 Erlangen Tel: +49 9131 68700 E-Mail: info@schachermayer.de Zuständige Marktüberwachungsbehörde Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Hierbei handelt es sich um die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg (Sachsen-Anhalt)“. Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magdeburg Telefon: 0391 567 4530 E-Mail: MLBF@ms.sachen-anhalt.de
1. Allgemeines Die nachfolgenden Sicherheitshinweise dienen dem Schutz der Anwender sowie Dritter. Sie ergänzen die jeweiligen Produktinformationen und sind bei der Verwendung sämtlicher von Schachermayer gehandelter Produkte zu beachten. Die erforderlichen Unterlagen und Produktinformationen werden dem Kunden in erster Linie über den Schachermayer-Onlineshop zur Verfügung gestellt. Sollten dort keine passenden Dokumente auffindbar sein, kann sich der Kunde auch direkt an den Hersteller wenden. Sind die benötigten Unterlagen auch dort nicht erhältlich, steht unser Verkauf gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie immer Änderungen und Aktualisierungen der Unterlagen und Produktinformation. Wenden Sie sich im Notfall mit chemisch technischen Produkten an die im jeweiligen Land gültigen Notrufnummern aus dem Sicherheitsdatenblatt. 2. Sprache, Produktinformationen und Gebrauchsanweisungen Kunden und Verbraucher sind angehalten, sich bei Produkten, deren Anleitungen oder Sicherheitsinformationen nicht in der jeweils geltenden Landessprache vorliegen, sich im Schachermayer Onlineshop ober bei Bedarf auf der Webseite des Herstellers über die sichere und ordnungsgemäße Verwendung zu informieren. 3. Bestimmungsgemäßer Gebrauch Produkte sind bestimmungsgemäß, laut Dokumentation, Beschreibung, Handbuch oder Gebrauchsanweisung zu verwenden. Sollten diese Informationen unklar sein, ist vor der Verwendung die ordnungsgemäße Anwendung zu klären. Informationen dazu finden Sie im Schachermayer Onlineshop oder bei Bedarf auf der Webseite des Herstellers. 4. Benutzerkreis Produkte sind nur von mündigen, zurechnungsfähigen und entsprechend unterwiesenen Personen zu verwenden. 5. Fachkenntnisse und Schulungspflicht Produkte, deren Anwendung besondere Kenntnisse, Fertigkeiten oder Fachwissen erfordern, sind nur von Personen zu verwenden, die diese Kenntnisse besitzen oder eine entsprechende Schulung oder Einweisung erhalten haben. Ist unklar, welche Qualifikation erforderlich sind, können Sie sich im Schachermayer Onlineshop ober bei Bedarf auf der Webseite des Herstellers Informieren. 6. Lagerung und Transport Kunden und Endverbraucher sind angehalten, Produkte ordnungsgemäß, sicher und gesetzeskonform zu lagern und zu transportieren. Produkte sollten ausschließlich im Originalbehältnis bzw. in der Originalverpackung gelagert werden. Bei Transport und Lagerung sind alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere für Gefahrstoffe, chemisch-technische Produkte oder brennbare Stoffe) einzuhalten. 7. Entsorgung Der Kunde ist für die ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung der Produkte, Verpackungen oder Reststoffen verantwortlich. Die Entsorgung hat nach den geltenden nationalen und lokalen Vorschriften unter Bedachtnahme auf die Hinweise auf der Verpackung zu erfolgen. 8. Anwendung unter gesetzlichen, normativen und länderspezifischen Anforderungen Bei der Verwendung der Produkte sind alle geltenden Gesetze, Richtlinien, Normen und Sicherheitshinweise zu beachten. Bitte achten Sie auch auf länderspezifische oder regionale Anforderungen, die im jeweiligen Bestimmungsland gelten. 9. Verantwortung für statische, konstruktive oder bauliche Verwendung Beachten Sie die Tragfähigkeiten bzw. bauliche Eignung von Produkten, sowie die statische und konstruktive Eignung. Wenden Sie sich bei Bedarf oder Unklarheit an einen Spezialisten. 10. Produktkombinationen, Zubehör und Maßänderungen Von Schachermayer empfohlene Sets, Zusammenstellungen oder Zubehörprodukte stellen unverbindliche Empfehlungen dar. Eine Eignung im jeweiligen Einzelfall ist vom Anwender selbst zu prüfen. Beachten Sie, dass durch die Nichtverwendung von erforderlichem Zubehör Schäden auftreten können. Durch vom Kunden bei Schachermayer beauftragte Dienstleistungen / Zuschnitte oder Konfigurationen kann sich das Produkt in Funktion und Beschaffenheit ändern, wodurch Abweichungen in Bezug auf die Sicherheit des Produktes auftreten können. Ausgabestand: 12.2025
Fachausbildung und Weiterbildung "START" Schachermayer-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lernen entsprechend der Anforderungen des Marktes und technischen Eigenheiten des Sortiments bzw. ihres Fachgebietes ständig dazu. Schachermayer fördert einen systematischen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innen- und Außendienst. Fähigkeiten werden mit Hilfe von Schulungen und Seminaren weiterentwickelt. Mitarbeiterfamilie über Generationen Die Mitglieder der Unternehmerfamilie Schachermayer schreiben bereits in sechster Generation die Erfolgsgeschichte des Unternehmens und setzen dabei auf langjährig bewährte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Viele ehemalige und aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter empfehlen ihren Töchtern, Söhnen oder sogar Enkeln und Verwandten "ihr" Unternehmen zur Berufsausübung.
Sie arbeiten schon lange und gerne mit ihrem gewohnten Planungs- beziehungsweise Materialwirtschaftssystem? Kein Problem – mittels einer API-Schnittstelle erhalten Sie einen schnellen Zugang zu unseren Produktdaten. Unkompliziert bekommen Sie dazu automatisiert die aktuellsten Daten unserer Produkte. Die Artikel können Sie dann wie gewohnt über Ihr System bestellen. So profitiert Ihr Unternehmen schnelle Detailsuche bei Produkten aktueller Preis sofort ersichtlich Verfügbarkeit inklusive Lagerstand aktuellste Produktdetails werden angezeigt Die API-Schnittstelle bietet fünf Datenpakete Katalogsuche : Gibt alle Onlineshop-Suchergebnisse zu einem bestimmten Suchwort aus. Artikeldetail : Gibt die Produkt-Detailinfos aus z.B. Merkmale, technische Daten, Produktbeschreibung. Warenkorb : Artikel können in den Warenkorb des Schachermayer Onlineshops gelegt und bestellt werden. Preis : kundenindividuelle Preisinformation Verfügbarkeit : inklusive Lagerstand Voraussetzung Voraussetzung für die Nutzung ist die jährliche Servicepauschale und ein Onlineshop-Zugang . Alles einfach – alles schnell! mehr Informationen E. info@schachermayer.de